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MELUX GMBH

LICHTAGENTUR

AGB B2B

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN — MELUX GMBH

Geltungsbereich und Anbieter


  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch AGB genannt) regeln den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen durch Melux GmbH (nachfolgend auch Anbieter genannt) an Sie, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

  2. Abweichungen des AGB des Bestellers werden zurückgewiesen.

  3. Durch Aufgabe einer Bestellung an Melux GmbH erklären Sie sich mi der Anwendung dieser AGB auf Ihre(n) Bestellung/Auftrag einverstanden. Soweit keine abweichenden Individualabreden getroffen wurden, bilden die vorliegenden AGB die ausschliessliche Grundlage für sämtliche zwischen der Melux GmbH und dem Kunden abgewickelten Geschäfte. Anderslautende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden oder Dritter sind deshalb nur dann gültig, wenn und soweit sie von der Melux GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

  4. Der Vertrag regelt ausschliesslich die Geschäftsbeziehung zwischen Melux GmbH und gewerbliche Geschäftskunden.

  5. Der Besteller ist rechtens, im Namen des Geschäftskunden den Auftrag zu erteilen.


Preise und Versandkosten


  1. Unsere Preise für Geschäftskunden verstehen sich ohne Versandkostenpauschale, Versandkostenzuschlag wie auch ohne vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) und in der Regel auch ohne Leuchtmittel. Die Versandkosten variieren je nach Lieferart und Artikelbeschaffenheit. Mehrkosten für Sondertransporte, Expresslieferung, Berg- und Randregionen werden in jedem Falle verrechnet. Die vRG, die durch die SLRS (Stiftung Licht Recycling Schweiz) über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte ab 1. August 2005 in Kraft getreten ist, wird beim Kauf von betroffenen Produkten und Produktgruppen zusätzlich erhoben. Die vRG ist weder skonto- noch rabattberechtigt.

  2. Trotz unserer grössten Bemühungen kann eine kleine Anzahl der Produkte in unseren publizierten Kommunikationsmitteln (Kataloge, Preislisten etc.) mit dem falschen Preis ausgezeichnet sein. Wir überprüfen die Preise, wenn wir Ihre Bestellung bearbeiten und bevor wir die Zahlung belasten. Wenn ein Produkt mit einem falschen Preis ausgezeichnet ist und der korrekte Preis höher ist, als der Preis auf den kommunizierten Kommunikationsmitteln, werden wir Sie vor Versand der Ware kontaktieren, um Sie zu fragen, ob Sie das Produkt zum korrekten Preis kaufen oder die Bestellung stornieren möchten. Sollte der korrekte Preis eines Produkts niedriger sein, als der von uns angegebene Preis, werden wir den niedrigeren Betrag berechnen und Ihnen das Produkt zusenden.

  3. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Falls Listenpreise vorhanden sein sollten, gelten die Preise des zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreises.

  4. Die Preise unserer schriftlichen Auftragsbestätigung sind verbindlich (Ausnahme siehe Ziffer 2).

Bestellung, Vertragsabschluss, Stornierung, Eigentumsvorbehalt


  1. Der Besteller anerkennt mit der Erteilung eines Auftrags an die Melux GmbH diese AGB.

  2. Annullierungen und Modifikationen nach der Auftragsbestätigung sind nur auf schriftlicher Anfrage möglich und nur mit unserem Einverständnis zur gemachten Anfrage möglich. Davon ausgenommen sind Spezialanfertigungen.

  3. Auf Abruf bestellte Ware oder Dienstleistungen muss innert der festgelegten Frist, welche auf der Auftragsbestätigung festgehalten wird, abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist ohne schriftliche Absprache mit uns, behalten wir uns das Recht vor, die Ware oder Dienstleistung zu fakturieren und entsprechende Lagergebühren zu erheben.

  4. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Melux GmbH.

Lieferung, Lieferfristen und Mängelrüge bei Produkten


  1. Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung bzw. allfällige kostenverursachende Zweitanlieferung.

  2. Der Ablad erfolgt ebenerdig oder auf Rampe sowie nach den Anordnungen und unter der Verantwortung des Bestellers, welcher das notwendige Personal auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
  3. Wir sind stets dafür umsorgt, die in der Auftragsbestätigung gemachten Liefertermine einzuhalten. Da wir in Abhängigkeit von unseren Lieferanten bezüglich der Liefertermineinhaltung sind, können Verzögerungen – zwar sehr selten – vorkommen. Eine Verzögerung berechtigt den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche zu stellen. Bei sehr langen Lieferterminverzögerungen von mehr als 30 Tagen gegenüber der gemachten Lieferdatumversprechen werden wir Sie schriftlich kontaktieren und in Absprache mit dem Lieferanten nach einer für Sie zufriedenstellenden Lösung suchen.
  4. Rohmaterialmängel oder andere Mängel, welche wir feststellen bei unserer Qualitätsprüfung, bevor wir das Produkt an Ihnen zustellen und in Fällen von höherer Gewalt, entbinden uns für die Dauer solcher Behinderungen von uns gemachten Lieferversprechen, ohne dass der Besteller Anspruch auf irgendwelche Schadensansprüche geltend machen kann.
  5. Die gelieferte Ware ist vom Besteller oder deren Vertreter sofort nach Erhalt zu prüfen.  Minder- oder Falschlieferungen sowie allfällige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden und zu dokumentieren. Trifft innert 3 Werkstagen nach Erhalt der Ware bei uns keine schriftliche und von uns bestätigt erhaltene Mängelrüge ein, so gilt die Sendung hinsichtlich offener Mängel als genehmigt.

Übergang von Nutzen und Gefahr


  1. Der Transport unserer Lieferung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Empfängers. Ausgenommen sind Lieferungen, welche mit besonderer Transportversicherung und versandt werden. In jedem Fall sind allfällige Schäden oder Verluste sofort nach Erhalt dem jeweiligen Transportdienstleister zu melden. Die Schadensmeldung und deren Form ist gemäss den Vorgaben des jeweiligen Transportdienstleister zu überreichen.

  2. Angebote, welche wir mit Pauschallieferungskosten auszeichnen, werden stets ohne Transportversicherung versandt. Der Transport unserer Lieferung mit einer Pauschallieferungsvereinbarung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

Mängelrüge bei Lichtplanungen, Eigentums-/Urheberrecht


  1. Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig erweist. Das gleiche gilt auch für die geplante und in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung gemachten Leistungsaufnahmen der Verbraucher (Leuchten bzw. deren Leuchtmittel, Trafos etc.). Eine Mängelrüge schliessen wir aufgrund solcher möglichen Änderungen aus.
  2. Allfällige von uns gemachten visuellen Darstellung einer Lichtplanung (dazugehören Skizzen, Beispiele ähnlicher realistischen Abbildungen, 3D-Modulierungen/Rendering) sind stets so zu verstehen, dass diese das später bestmögliche reelle Resultat einer Lichtplanung abbilden. Sie können jedoch nie als Referenz erhalten eines nachträglichen Vergleichs und einer Mängelrüge.
  3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Melux GmbH seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Melux GmbH Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag an uns nicht erteilt wird, uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

Zahlungsmodalitäten, Verzugszins


  1. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung in unserer Auftragsbestätigung gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

    Neukunden:
    Neukunden erhalten Ware und Dienstleistungen nur gegen Vorauskasse. Bei umfangreichen Bestellungen und nach positiver Bonitätsprüfug können Neukunden auch nach Zahlungsmodalitäten für Stammkunden nachfragen.

    Stammkunden:
    Aufträge mit einem Netto-Wert von über CHF 20’000.– werden wie folgt fakturiert:

    30% bei Auftragserteilung
    30% bei Lieferbereitschaft
    30% bei Auslieferung oder spätestens 30 Tage nach Lieferbereitschaft.
    10% bei Schlussabrechnung oder spätestens 60 Tage nach Lieferbereitschaft.

  2. Unsere Rechnungen sind rein netto fällig. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Hält der Besteller den Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an den gesetzlichen Verzugszins zu entrichten.

  3. Andere vereinbarte Zahlungsmodalitäten sind nach schriftlicher Vereinbarung und unserer Zustimmung möglich.

Musterlieferungen


  1. Ausnahmsweise und nur nach ausdrücklicher Vereinbarung können unserer Produkte für maximal 30 Tage als Muster mit Rückgaberecht bezogen werden.

  2. Die Lieferung von Mustern erfolgt aus administrativen Gründen generell gegen Rechnung mit verlängertem Zahlungsziel, welches die Bemusterungsdauer von 30 Tagen einschliesst. Bei fristgerechter Retournierung der Ware in originalverpacktem, vollständigem und neuwertigem Zustand erfolgt Gutschrift wie folgt:

    100% bei Lagerartikeln
    90% bei Nicht-Lagerartikeln
    80% bei Fremdprodukten

  3. Bei Retournierung in nicht ordnungsgemässem Zustand oder Überschreitung der Bemusterungsdauer von 30 Tagen erfolgt die Rücknahme, bzw. Gutschrift nur noch zu unseren einschränkenden Bedingungen für Warenrücksendungen (siehe Warenrücksendungen).


Warenrücksendungen


  1. Es besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht (Ausnahme bei Musterlieferungen; siehe unter Musterlieferungen).

  2. Ausnahmeweise gewähren wir Rücksendungen auf gekaufter Ware, wenn Sie bei uns zuvor ein schriftliches Einverständnis eingeholt haben. Liegt ein schriftliches Einverständnis unsererseits vor, ist die Rücksendung franko Domizil und mit beigelegtem Retourschein und Original-Lieferschein der von uns an Sie gelieferten Ware zurückzusenden. Produkte, die ab Rechnungsdatum +60 Tage und älter sind, können wir in keinem Fall mehr zurücknehmen.

  3. Gutschriften für Warenrücksendungen sind maximal: 80% bei Lagerartikel, 70% bei Nicht-Lagerartikel. Im Minimum sind CHF 20.– für Kontrolle und administrative Aufwendungen zu entgelten. Ebenso werden entstandene Verpackungs- und Versandkosten in Abzug gebracht. In jedem Fall werden Kosten für fehlende oder unvollständige Rücksendungen (wie bspw. Befestitungsmaterial, Kleinzubehör etc.) sowie eventuell nötige Instandstellungsarbeiten und -materialien von der Warengutschrift in Abzug gebracht.

  4. Gutschriften aus Warenrücksendungen werden nicht ausbezahlt, sondern mit Fakturen aus anderen Warenbezügen verrechnet. Bestehen keine aktuellen Warenbezüge, wird die Gutschrift für 24 Monate gutgeschrieben. Danach verfallen die Gutschriften.

  5. Sonderanfertigungen, modifizierte Produkte auf Kundenwunsch, Einzelteile und Leuchtmittel aller Art können keinesfalls zurückgenommen werden.

Garantie und Rücksendungen bei Garantiefall


  1. Die Garantie beschränkt sich während den Garantiedauer auf auftretende Mängel, die nachweislich auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Verschleisskomponenten (wie Leuchtmittel, Trafos etc.) haben gesonderte Garantiedauer, die auch den jeweiligen Herstellerbedingungen unterliegen. Die jeweiligen Garantiedauer wird bei der Offerte und Auftragsbestätigung jeweils ausgewiesen. Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen.

  2. Kosten für De- und Wiedermontage sowie andere Folgeschäden werden nicht übernommen.

  3. Unsachmässige Montage und Handhabung und deren Rückführung auf einen Defekt, Mangel oder Schaden verlieren sämtliche Garantieansprüche und Schadenersatzforderungen (Ausnahmen siehe Ziffer 7).

  4. In jedem Fall von Garantieanspruchsfragen und vor einer allfälligen Rücksendung, muss vorher die Melux GmbH kontaktiert werden. Rücksendungen an uns sind in jedem Fall Franko Domizil zu senden.

  5. Melux GmbH behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruchs nach Produktprüfung und in Absprache mit dem Hersteller selbst zu entscheiden. Bei begründetem Garantieanspruch werden nach Wahl von Melux GmbH oder vom Hersteller mangelhafte Teile instandgesetzt, durch einwandfreie Teile ersetzt oder eine Ersatzlieferung vorgenommen. Es gilt das Recht auf Wandelung und Minderung.

  6. Leuchtmittel Garantieleistungen: Die Garantiedauer ist vom jeweiligen Hersteller abhängig. Darüber hinaus können Leuchtmittel, welche unter Garantie getauscht werden, aufgrund des technologischen Fortschritts von der Erstlieferung abweichen. Somit ist nicht gewährleistet, dass bei einem unter Garantiefall stehenden Austauschs des Leuchtmittels auch wieder das Original der Erstbestückung organisiert werden kann, sondern ein gleichwertiges Ersatzleuchtmittel.

  7. Von uns, der Melux GmbH, selbst durchgeführten Montagearbeiten von Leuchten und die damit verbundenen Elektroinstallationen, gewähren wir 5 Jahre Garantie. Abänderungen oder Einspeisen von anderen Elektroinstallationen oder Produkten, die wir nicht selbst ausführen und abnehmen, hat zur Folge, dass allfällige Garantieansprüche verfallen.

Erfüllungsort, Verbindlichkeit der Verträge


  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Hauptsitz/Domizil der Firma.

  2. Über das Vertragsverhältnis entscheidet das schweizerische Recht (OR).

  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

  4. Datenschutz: Die Erklärungen zu unserem Datenschutz finden Sie auf unserer Webpage www.melux.ch oder auf
    Anfrage per E-Mail an info@melux.ch
6300 Zug,
22/8/2023
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